Zur Stichwahl am 14. März 2010 hat keiner der beiden Kandidaten das notwendige Quorum erreicht. Zu konstatieren ist unter anderem, dass es eine deutliche regional geprägte Wahrnehmung der Landratswahl in der Uckermark gegeben hat, ablesbar an der Wahlbeteiligung sowohl im ersten wie auch im zweiten Wahlgang. Hier bleibt also noch viel zu tun in Bezug auf eine einheitliche Region Uckermark, eine Einheitlichkeit auch in der Wahrnehmung des Wirkens des Landrates der Uckermark für die gesamte Uckermark.
Selbstverständlich haben auch Faktoren wie zum Beispiel die zeitgleich stattfindenden Bürgermeisterwahlen in Lychen und Templin, letztere mit Stichwahl ebenfalls am 14. März, positiv in Richtung regional ausgeprägter Wahlbeteiligung gewirkt. Ein deutliches Zeichen dafür, dass über das positive Wirken der Zusammenlegen von Wahlen und die damit verbundene Nutzung des Interesses an z. B. Bürgermeisterwahlen auch an anderer Stelle deutlich zu reden sein wird.
Anders als in allen anderen Kreisen, in denen eine Landratswahl stattfand, hatte allerdings weder im ersten noch im zweiten Wahlgang ein Kandidat eine besondere Wählergunst zu verzeichnen. Insofern ist der Kreistag nunmehr gefordert, das an ihn zurückgefallene Wahlrecht zu nutzen, um mit dem Sachverstand und der freien Gewissensentscheidung der gewählten Mitglieder des Kreistages eine auf die Zukunft der Uckermark gerichtete Entscheidung zu treffen, die eine sach- und problemorientierte sowie kritische Zusammenarbeit von Kreistag und Landrat auf Augenhöhe ermöglicht.



